Wir bereiten Sie auf die kommenden Änderungen und Ergänzungen zur aktuell bestehenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor, wenn jene mit 20.01.2027 außer Kraft tritt.
Die neue Ausgabe der künftig genannten „Maschinenverordnung“ enthält grundlegende Änderungen zu Baumusterprüfverfahren, setzt vermehrt Ansprüche an die Risikobewertung von digital vernetzen Maschinen und beschäftigt sich mit integrierter selbstlernender Intelligenz (KI).
Doch dies sind nur einige von vielen Kernpunkten – umfangreiche aber auch kleinere Änder-ungen in vielen, aktuell geläufigen, Prozessen sind der Fall.
Erfahren Sie bei dem halbtätigen Kursformat, welche weiteren Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie bereits noch vor Erreichen des Endes der Übergangsfrist Ihre Maschinen gemäß EU-Recht sicher in Verkehr bringen.
Nach dem halbtägigen Kurs sind Personen in der Lage die Neuerungen in der europäischen Legislative, hinsichtlich des Herstellens von Maschinen und zugehörigen Produkten zu verstehen und innerbetriebliche Prozesse, wie z.B. den Umfang der Risikobeurteilung, etc. anzupassen.