Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 dem Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 sowie der NIS-2 Richtlinie (EU) 2022/2555 wurden zusätzliche Anforderungen an den sicheren Maschinenbau, hinsichtlich Schutzmaßnahmen in den Bereichen Cyber- und Netzwerksecurity, gestellt.
Wir helfen Ihnen, sich im Security-Dschungel zurechtzufinden, die neuesten Anforderungen zu verstehen und passende Maßnahmen einzuleiten, damit auch Sie künftig Ihre Maschine rechtskonform in Verkehr bringen können.
Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 dem Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 sowie der NIS-2 Richtlinie (EU) 2022/2555 wurden zusätzliche Anford-erungen an den sicheren Maschinenbau, hinsichtlich Schutzmaßnahmen in den Bereichen Cyber- und Netzwerksecurity, gest-ellt.
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