Die neue Maschinenverordnung wurde veröffentlicht!

Nach 16 Jahren ist es soweit – mit 2021 wurde ein Wirbelsturm im Bereich des Maschinenbaus ausgelöst, als der Vorschlag zur Erneuerung
der aktuell noch bestehenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufkam. Mit dem 29.06.2023 wurde durch die Veröffentlichung der neuen
Verordnung über Maschinen (2023/1230) ein Meilenstein gesetzt, welcher aber auch künftig einiges mehr von Maschinen- und Anlagenherstellern fordert.

Völlig neue spezifische Anforderungen an OT-Security, Künstliche Intelligenz & Co. bedeuten ein Umdenken im klassischen Maschinenbau.

Wir von der PILZ Academy helfen Ihnen, sich künftig bereits schon innerhalb des Übergangzeitraums zurecht zu finden (Ende mit 20.01.2027),
damit auch Sie fristgerecht weiterhin sichere Maschinen und Anlagen in Verkehr bringen können!

Die neue Maschinenverordnung

Kurs-ID: 0.10

Zielsetzung / Inhalt

Wir bereiten Sie auf die kommenden Änderungen und Ergänzungen zur aktuell bestehenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor, wenn jene mit 20.01.2027 außer Kraft tritt.

Die neue Ausgabe der künftig genannten „Maschinenverordnung“ enthält grundlegende Änderungen zu Baumusterprüfverfahren, setzt vermehrt Ansprüche an die Risikobewertung von digital vernetzen Maschinen und beschäftigt sich mit integrierter selbstlernender Intelligenz (KI).

Doch dies sind nur einige von vielen Kernpunkten – umfangreiche aber auch kleinere Änderungen in vielen, aktuell geläufigen, Prozessen sind der Fall.

Erfahren Sie bei dem halbtätigen Kursformat, welche weiteren Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie bereits noch vor Erreichen des Endes der Übergangsfrist Ihre Maschinen gemäß EU-Recht sicher in Verkehr bringen.

Nach dem halbtägigen Kurs sind Personen in der Lage die Neuerungen in der europäischen Legislative, hinsichtlich des Herstellens von Maschinen und zugehörigen Produkten zu verstehen und innerbetriebliche Prozesse, wie z.B. den Umfang der Risikobeurteilung, etc. anzupassen.

Inhalte

Grundstruktur
– Änderungen der Artikel und Anhangsbezifferung
– Begriffsbestimmung einer Maschine (Zusatz Gedankenstrich)
– Aus Richtlinie wird Verordnung

Konformitätsbewertung
– Baumüsterprüfverfahren – „Modul G“
– Produkte welche immer einem „Notified Body“ zugeführt werden müssen
   (Teilung der „Hochrisikomaschinen“).

Vernetzte, autonome, softwaregestützte Systeme
– Künstliche Intelligenz (KI) und OT-Security im Fokus
– Korrumpierung der Maschine von außerhalb
– Vorausschauende Wartung von Software

Wirtschaftsakteure
– Wesentliche Veränderung von Maschinen und zugehörigen Produkten
– Händler, Einführer, Bevollmächtigte
– Nachmarktpflichten

Dokumentation
– Digitale Betriebsanleitung und elektronische Kontaktangabe
– Montageanleitung | Inhaltsanforderungen

 

Zielgruppe

– Geschäftsführer*innen
– Dokumentationsbevollmächtigte
– Technische Leiter*innen
– Systemintegratoren
– Konstrukteur*innen
– Sicherheitstechniker*innen
– Arbeitsschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte (SFK)
– Betreiber von Maschinen und Anlagen
– Wartungs- / Instandhaltungspersonal

VeranstaltungsortDauerUhrzeitMax. TeilnehmeranzahlPreis pro TeilnehmerDatum
Online0,5 Tage08:30-12:3030 PersonenEUR 275,--04.11.2024
Online0,5 Tage08:30-12:3030 PersonenEUR 360,--23.01.2025
Linz0,5 Tage08:30-12:3015 PersonenEUR 360,--27.03.2025
Wien0,5 Tage08:30-12:3020 PersonenEUR 360,--08.05.2025
Graz0,5 Tage08:30-12:3015 PersonenEUR 360,--11.09.2025
Online0,5 Tage08:30-12:3030 PersonenEUR 360,--04.11.2025
In-House0,5 Tagenach Absprache15 Personenauf Anfrageauf Anfrage