Die neue Maschinenverordnung wurde veröffentlicht!

Nach 16 Jahren ist es soweit – mit 2021 wurde ein Wirbelsturm im Bereich des Maschinenbaus ausgelöst, als der Vorschlag zur Erneuerung
der aktuell noch bestehenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufkam. Mit dem 29.06.2023 wurde durch die Veröffentlichung der neuen
Verordnung über Maschinen (2023/1230) ein Meilenstein gesetzt, welcher aber auch künftig einiges mehr von Maschinen- und Anlagenherstellern fordert.

Völlig neue spezifische Anforderungen an OT-Security, Künstliche Intelligenz & Co. bedeuten ein Umdenken im klassischen Maschinenbau.

Wir von der PILZ Academy helfen Ihnen, sich künftig bereits schon innerhalb des Übergangzeitraums zurecht zu finden (Ende mit 20.01.2027),
damit auch Sie fristgerecht weiterhin sichere Maschinen und Anlagen in Verkehr bringen können!

Die neue Maschinenverordnung

Kurs-ID: 0.10

Zielsetzung / Inhalt

Wir bereiten Sie auf die kommenden Änderungen und Ergänzungen zur aktuell bestehenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor, wenn jene mit 20.01.2027 außer Kraft tritt.

Die neue Ausgabe der künftig genannten „Maschinenverordnung“ enthält grundlegende Änderungen zu Baumusterprüfverfahren, setzt vermehrt Ansprüche an die Risikobewertung von digital vernetzen Maschinen und beschäftigt sich mit integrierter selbstlernender Intelligenz (KI).

Doch dies sind nur einige von vielen Kernpunkten – umfangreiche aber auch kleinere Änderungen in vielen, aktuell geläufigen, Prozessen sind der Fall.

Erfahren Sie bei dem halbtätigen Kursformat, welche weiteren Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie bereits noch vor Erreichen des Endes der Übergangsfrist Ihre Maschinen gemäß EU-Recht sicher in Verkehr bringen.

Nach dem halbtägigen Kurs sind Personen in der Lage die Neuerungen in der europäischen Legislative, hinsichtlich des Herstellens von Maschinen und zugehörigen Produkten zu verstehen und innerbetriebliche Prozesse, wie z.B. den Umfang der Risikobeurteilung, etc. anzupassen.

Level

Basic

Internationales Qualifikationsprogramm

Inhalte

Grundstruktur
– Änderungen der Artikel und Anhangsbezifferung
– Begriffsbestimmung einer Maschine (Zusatz Gedankenstrich)
– Aus Richtlinie wird Verordnung
– uvm.

Konformitätsbewertung
– Baumüsterprüfverfahren – „Modul G“
– Produkte welche immer einem „Notified Body“ zugeführt werden müssen
– Bevollmächtigte Personen als reine Administrativorgane
– uvm.

Vernetzte, autonome, softwaregestützte Systeme
– Künstliche Intelligenz (KI) und OT-Security im Fokus
– Korrumpierung der Maschine von außerhalb
– Vorausschauende Wartung von Software
– uvm.

Dokumentation
– Digitale Betriebsanleitung und elektronische Kontaktangabe
– Montageanleitungen | Inhaltsanforderungen
– uvm.

Zielgruppe

– Geschäftsführer*innen
– Dokumentationsbevollmächtigte
– Technische Leiter*innen
– Systemintegratoren
– Konstrukteur*innen
– Sicherheitstechniker*innen
– Arbeitsschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte (SFK)
– Betreiber von Maschinen und Anlagen
– Wartungs- / Instandhaltungspersonal

VeranstaltungsortDauerUhrzeitMax. TeilnehmeranzahlPreis pro TeilnehmerDatum
Online0,5 Tage08:30-12:0020 PersonenEUR 275,--26.02.2024
Online0,5 Tage08:30-12:0020 PersonenEUR 275,--04.06.2024
Online0,5 Tage08:30-12:0020 PersonenEUR 275,--04.11.2024
In-House0,5 Tagenach Absprache16 Personenauf Anfrageauf Anfrage

CE Beauftragte / CE Koordinator*in

Kurs-ID: 3.05

Zielsetzung / Inhalt

Das Kursformat richtig sich speziell an all jene Personen die bereits erste Erfahrungen im Bereich der CE-Kennzeichnung, speziell im Maschinen- und Anlagenbau gesammelt haben, sei es durch vorab absolvierte Kurse oder durch den täglichen Umgang mit dem Thema „Maschinensicherheit“.

Angehende CE Beauftrage / CE Koordinator*innen tragen einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaft konformen Herstellung von europäischen Produkten bei. Hierbei sind einheitliche Prozesse gefordert, welche diese wiederholenden Szenarien in gelenkte Bahnen bringt und fortwährend, in notwendiger Qualität, aufrecht halten kann.

Geschulte Personen sollen nach den vermittelten Inhalten in der Lage sein
in Ihrem Unternehmen einen Regelkreis einzuführen, der es ermöglicht eine kontinuierliche Abfrage und Überwachung des Zustandes Ihrer eingesetzten Konformitätsbewertungsmodelle durchzuführen und bei Abweichungen zielgerichtet und effizient handeln zu können.

Level

Advanced

Internationales Qualifikationsprogramm

Inhalte

Grundlagen des Product Compliance Management
– Miteinander – ideale innerbetriebliche Zuständigkeiten
– ISO 9001 als Qualitätssicherungssystem für Compliance Prozesse 
– Schulung von Mitarbeiter*innen

Verantwortung als Wirtschaftsakteur innerhalb der EU
– Marktüberwachungsverordnung (2019/1020)
– Aufgaben von Herstellern, Bevollmächtigten, Händlern, Importeuren,…
– Vermarktung von Produkten (765/2008)

Konformitätsbewertungsverfahren / CE-Richtlinien
– Module A-H1
– Konformitätsnachweis nach Maschinenverordnung (2023/1230)
– Weitere EU-Richtlinien bzw. -verordnungen für den Maschinenbau

Best Practice / Fachlektüre
– Methodik zur Kommunikation von wichtigen Aufgabenstellungen
– Beispiel: Effiziente Dokumentstruktur
– Einschlägige Fachlektüre zum erweiterten Selbststudium

Haftung und Sicherheit
– Produktsicherheitsgesetz (PSG)
– Produkthaftungsgesetz (PHG)
– Schadensersatzansprüche (ABGB)
– Fallbeispiele: Vollstreckte Urteile aus der Praxis 

Zielgruppe

– Geschäftsführer*innen
– CE Verantwortliche
– Technische Leiter*innen
– Systemintegratoren
– Konstrukteur*innen
– Arbeitsschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte (SFK)
– Betreiber von Maschinen und Anlagen

Hinweis

Dieses Kursformat ersetzt keine umfängliche Rechtsberatung eines Produktrechtsanwalts / einer Produktrechtsanwältin, sondern legt den Verständnisgrundstein für die europäische und nationale Legislative, hinsichtlich des Inverkehrbringens von Produkten im europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

VeranstaltungsortDauerUhrzeitMax. TeilnehmeranzahlPreis pro TeilnehmerDatum
Wien1 Tag08:30-16:3016 PersonenEUR 650,--22.04.2024
Online1 Tag08:30-16:3016 PersonenEUR 650,--03.12.2024
In-House1 Tagnach Absprache16 Personenauf Anfrageauf Anfrage